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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der awicontaxSolutions GmbH & Co. KG
Stand: 26.08.2026
awicontaxSolutions GmbH & Co. KG
Neckarstr. 40
71065 Sindelfingen
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Inhalt
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Geltungsbereich
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Vertragsschluss
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Leistungsumfang und Gegenstand der Beratung
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Gebührencheck
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Mitwirkungspflichten des Kunden
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Ergebnisse und Empfehlungen
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Weitere Leistungen
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Preise; Zahlung; Rechnung
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Datenschutz; Auftragsverarbeitung
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Haftung
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Laufzeit; Kündigung
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Vertragssprache; Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Salvatorische Klausel
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der awicontaxSolutions GmbH & Co. KG, Neckarstr. 40, 71065 Sindelfingen, und ihren Kunden über Beratungsleistungen, Gebührenchecks sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Für sämtliche Leistungen der awicontaxSolutions GmbH & Co. KG gelten ausschließlich diese AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der awicontaxSolutions GmbH & Co. KG und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen der awicontaxSolutions GmbH & Co. KG auf der Internetseite, in Informationsunterlagen, Präsentationen oder sonstigen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme oder Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
Ein Vertrag kommt durch eine entsprechende Beauftragung des Kunden und deren Annahme durch die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG zustande.
Die Annahme kann insbesondere durch eine Auftragsbestätigung in Textform, per E-Mail oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung erfolgen.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
3. Leistungsumfang und Gegenstand der Beratung
Die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG erbringt Beratungsleistungen insbesondere in den Bereichen Kostenoptimierung, Gebührenanalyse, Gebührencheck, Prüfung von Gebührenstrukturen sowie der Identifizierung möglicher Einsparpotenziale.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen individuellen Beauftragung.
Die Beratung kann insbesondere die Analyse von vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Gebührenaufstellungen, Verträgen, Rechnungen, Preislisten oder sonstigen Informationen umfassen.
Im Rahmen der Beratung kann die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG dem Kunden Empfehlungen zur Optimierung von Gebühren, Kosten und bestehenden Vertrags- oder Leistungsstrukturen geben.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und insbesondere keine tatsächlich eintretende Gebühren- oder Kostenreduzierung.
Die Beratung stellt grundsätzlich eine auf den jeweils zur Verfügung gestellten Informationen basierende Einschätzung dar.
Eine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfung ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG hierzu aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation und rechtlichen Befugnisse berechtigt ist.
4. Gebührencheck
Im Rahmen eines Gebührenchecks analysiert die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen im Hinblick auf mögliche Gebühren- und Kostenoptimierungen.
Der Gebührencheck kann insbesondere die Prüfung umfassen, ob
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Gebührenpositionen nachvollziehbar und marktüblich erscheinen,
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mögliche Einsparpotenziale bestehen,
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bestehende Gebühren- oder Kostenstrukturen optimiert werden können,
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alternative Konditionen oder Vertragsmodelle wirtschaftlich sinnvoll sein könnten,
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unnötige oder vermeidbare Kostenpositionen erkennbar sind.
Der genaue Umfang des Gebührenchecks richtet sich nach der jeweiligen Beauftragung.
Die Analyse erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Informationen. Die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit sämtlicher vom Kunden bereitgestellter Unterlagen eigenständig zu überprüfen.
Werden im Rahmen des Gebührenchecks mögliche Einsparpotenziale festgestellt, werden diese dem Kunden entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung mitgeteilt.
Die Feststellung eines Einsparpotenzials stellt keine Garantie dafür dar, dass dieses Einsparpotenzial tatsächlich oder in voller Höhe realisiert werden kann.
Die tatsächliche Umsetzung von Einsparmaßnahmen, insbesondere die Kündigung, Änderung oder Neuverhandlung von Verträgen, bleibt grundsätzlich Sache des Kunden, sofern nicht ausdrücklich eine weitergehende Beauftragung vereinbart wurde.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, der awicontaxSolutions GmbH & Co. KG sämtliche für die Beratung beziehungsweise den Gebührencheck erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
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Rechnungen und Gebührenaufstellungen,
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Verträge und Vertragsunterlagen,
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Preis- und Leistungsverzeichnisse,
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bestehende Konditionen,
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Angaben zu bestehenden Geschäftsbeziehungen,
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sonstige für die Prüfung relevante Unterlagen und Informationen.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen.
Die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG ist berechtigt, sich auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen zu verlassen, soweit keine offensichtlichen Widersprüche oder Unstimmigkeiten erkennbar sind.
Stellt der Kunde erforderliche Unterlagen oder Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung, kann sich die Bearbeitung entsprechend verzögern.
Entsteht durch fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zusätzlicher Aufwand, kann dieser gesondert berechnet werden, sofern dies zuvor vereinbart wurde oder sich aus der jeweiligen Beauftragung ergibt.
6. Ergebnisse und Empfehlungen
Die Ergebnisse des Gebührenchecks und der Beratung werden dem Kunden in der vereinbarten Form zur Verfügung gestellt.
Dies kann insbesondere mündlich, telefonisch, im Rahmen eines Video-Termins, per E-Mail oder in Form einer schriftlichen Auswertung beziehungsweise eines Beratungsberichts erfolgen.
Die von der awicontaxSolutions GmbH & Co. KG ausgesprochenen Empfehlungen stellen grundsätzlich Handlungsempfehlungen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung vorliegenden Informationen dar.
Entscheidungen über die Umsetzung der Empfehlungen trifft ausschließlich der Kunde.
Die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG übernimmt keine Garantie dafür, dass ein vom Kunden umgesetzter Optimierungsvorschlag zu einer bestimmten Einsparung oder einem bestimmten wirtschaftlichen Vorteil führt.
Soweit die Umsetzung einer Empfehlung von der Zustimmung, Mitwirkung oder Verhandlungsbereitschaft Dritter abhängt, hat die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG keinen Einfluss auf das Ergebnis.
7. Weitere Leistungen
Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Beratungsumfang oder Gebührencheck hinausgehen, bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Beauftragung.
Dies gilt insbesondere für umfangreiche Nachanalysen, zusätzliche Beratungen, weitere Gebührenchecks, Vertragsprüfungen, Verhandlungen mit Dritten oder die Begleitung bei der Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen.
Soweit keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, werden zusätzliche Leistungen nach den jeweils vereinbarten beziehungsweise gültigen Stundensätzen der awicontaxSolutions GmbH & Co. KG abgerechnet.
8. Preise; Zahlung; Rechnung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Vereinbarung zwischen der awicontaxSolutions GmbH & Co. KG und dem Kunden.
Sofern eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu zahlen.
Die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG ist berechtigt, Rechnungen elektronisch, insbesondere per E-Mail als PDF-Dokument, zu übermitteln.
Soweit für einen Gebührencheck oder eine Beratung eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart wurde, ergeben sich deren Voraussetzungen, Berechnungsgrundlage, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen ausschließlich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
9. Datenschutz; Auftragsverarbeitung
Die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Über Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG in ihren Datenschutzinformationen.
Soweit die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), soweit ein solcher gesetzlich erforderlich ist.
Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG rechtmäßig erfolgt und erforderliche Informations- und Einwilligungspflichten erfüllt werden.
10. Haftung
Die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Soweit die Haftung der awicontaxSolutions GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
11. Laufzeit; Kündigung
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach der jeweiligen Beauftragung.
Soweit es sich um einen einmaligen Gebührencheck oder eine einmalige Beratungsleistung handelt, endet das Vertragsverhältnis mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Bei laufenden Beratungsleistungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jede Kündigung bedarf der Textform.
12. Vertragssprache; Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Salvatorische Klausel
Vertragssprache ist Deutsch.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz der awicontaxSolutions GmbH & Co. KG in Sindelfingen vereinbart.
Die awicontaxSolutions GmbH & Co. KG ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch in Fällen, in denen der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
awicontaxSolutions GmbH & Co. KG
Neckarstr. 40
71065 Sindelfingen
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